{"id":49,"date":"2023-01-06T18:27:10","date_gmt":"2023-01-06T18:27:10","guid":{"rendered":"https:\/\/pegasus-fahrschule.com\/?page_id=49"},"modified":"2023-05-03T07:42:40","modified_gmt":"2023-05-03T07:42:40","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pegasus-fahrschule.com\/tr\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<html>\n<head>\n<title>AGB der Pegadus-Fahrschule<\/title>\n<\/head>\n<body>\n<h1>Ziffer 1: Bestandteil der Ausbildung<\/h1>\n<p>Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht und erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.<\/p>\n<h1>Ziffer 2: Entgelte, Preisaushang<\/h1>\n<p>Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. Mit entsprechender Vorank\u00fcndigung k\u00f6nnen Preise (f\u00fcr Fahrstunden) ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<h1>Ziffer 3: Grundbetrag und Leistungen<\/h1>\n<p>\na) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts.<br>\nb) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.<br>\nc) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.\n<\/p>\n<h1>Ziffer 4: Zahlungsbedingungen<\/h1>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung f\u00e4llig. Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.<\/p>\n<h1>Ziffer 5: K\u00fcndigung des Vertrages<\/h1>\n<p>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler und von der Fahrschule jederzeit gek\u00fcndigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrsch\u00fcler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, oder c) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verst\u00f6\u00dft. Eine K\u00fcndigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt. Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung. K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrsch\u00fcler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: der volle Grundbetrag, wenn die K\u00fcndigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule erfolgt.<\/p>\n<h1>Ziffer 6: Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers<\/h1>\n<p>Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so ist f\u00fcr die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.<\/p>\n<h1>Ziffer 7: Einhaltung vereinbarter Termine<\/h1>\n<p>Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Versp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten. Hat der Fahrsch\u00fcler den versp\u00e4teten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Versp\u00e4tet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).<\/p>\n<h1>Ziffer 8: Ausschluss vom Unterricht<\/h1>\n<p>Der Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht auszuschlie\u00dfen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder anderweitig Zweifel an seiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet sind. In diesem Fall hat der Fahrsch\u00fcler ebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung die volle H\u00f6he des Fahrstundenentgelts zu entrichten.<\/p>\n<h1>Ziffer 9: Behandlung von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<\/h1>\n<p>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauung smaterials verpflichtet.<\/p>\n<h1>Ziffer 10: Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<\/h1>\n<p>Ausbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.<\/p>\n<h1>Ziffer 11: Abschluss der Ausbildung<\/h1>\n<p>Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist, dass der Fahrsch\u00fcler die n\u00f6tigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges besitzt (\u00a7 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber den Abschluss der Ausbildung (\u00a7 6 FahrschAusbO). Die Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fcfung bedarf der Zustimmung des Fahrsch\u00fclers; sie ist f\u00fcr beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und verauslagter oder anfallender Geb\u00fchren verpflichtet.<\/p>\n<h1>Ziffer 12: Gerichtsstand<\/h1>\n<p>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.<\/p>\n<\/body>\n<\/html>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB der Pegadus-Fahrschule Ziffer 1: Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht und erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. 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